Durch die Kooperation mit der SVS besteht für Selbständige die Möglichkeit den Gesundheitshunderter in der Tanzschule Gider einzulösen.
Wer kann den SVS-Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen?
Der Gesundheitshunderter gilt für SVS-Versicherte, Angehörige, Senioren und Kinder ab dem 6.Lebensjahr.
Eine aufrechte Krankenversicherung bzw. Anspruchsberechtigung bei der SVS ist notwendig.
Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung (bis zu drei Jahre bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragsstellung) oder Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund/Nachhaltig Gesund“.
Nachweis des (kostenlosen) „Gesundheits-Check Junior“ bei Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre).
Der SVS-Gesundheitshunderter kann bei allen Tanzkursen der Tanzschule Gider zur Verrechnung herangezogen werden, sofern die gesundheitswirksame Bewegung 2x pro Woche über mindestens 2 Stunden ausgeübt wird.